Untersuchungen gemäß UVV/BGV
Gewerbliche Einrichtungen (z. B. Hebebühnen und Rolltore) unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV D 29). Nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften müssen diese Einrichtungen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.